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Was passiert, wenn meine gesetzliche Krankenkasse das Rezept oder den Diagnosenachweis ablehnt?

In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, falls Ihre Krankenkasse Ihr eingereichtes Rezept oder den Diagnosenachweis ablehnt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen können, um dennoch Zugang zu Ihrer Therapie zu erhalten.

Sollte Ihre Krankenkasse das eingereichte Rezept oder den Diagnosenachweis ablehnen, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Begründung für die Entscheidung.

 
Prüfen Sie dieses Schreiben sorgfältig.
 
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist, dass das Rezept als „zu alt“ angesehen wird. Für DiGA-Rezepte gilt allerdings nicht die 28-Tage-Gültigkeitsregelung, wie von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bestätigt [KVBW-Quelle].
Lassen Sie sich von einer solchen Begründung nicht verunsichern – das Rezept bleibt auch nach Ablauf der 28 Tage gültig.
 
Ein weiterer häufiger Grund für Ablehnungen ist das Fehlen der Pharmazentralnummer (PZN) oder des Namen der Anwendung auf dem Rezept. Stellen Sie sicher, dass Ihr Rezept diese Angabe enthält, um Verzögerungen im Prozess zu vermeiden.
 
Oft besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Krankenkasse und reichen Sie gegebenenfalls ergänzende Unterlagen oder eine neue ärztliche Bescheinigung ein.
 
Bei Unsicherheiten unterstützen wir Sie gerne mit Informationen zum weiteren Vorgehen oder stellen bei Bedarf Musterschreiben zur Verfügung.
Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich auf dem Weg zu Ihrer Therapie zu begleiten.