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Wie erhalte ich einen Freischaltcode?

In diesem Abschnitt erläutern wir Ihnen, was ein Freischaltcode ist und wie Sie diesen erhalten können.

Was ist ein Freischaltcode/DiGA Code?

Ein Freischaltcode – auch DiGA Code genannt – ist ein 16-stelliger Zahlencode, den Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, nachdem Sie ein ärztliches Rezept für eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) wie die Kranus Therapie eingereicht haben. Mit diesem persönlichen Code können Sie die jeweilige App kostenlos freischalten und das digitale Therapieprogramm starten. Der Freischaltcode dient als Nachweis, dass die Kosten für die digitale Therapie von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Wie läuft der Prozess ab?

  1. Rezept vom Arzt erhalten
    Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Urologen ein Rezept für die entsprechende Kranus Therapie ausstellen.

  2. Rezept hochladen
    Laden Sie das Rezept direkt auf unserer Website hoch:
    👉 Rezept hochladen

    Wir übernehmen gerne die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse für Sie.

  3. Freischaltcode erhalten
    Ihre Krankenkasse schickt Ihnen einen 16-stelligen Freischaltcode – meist per Post oder über die Krankenkassen-App.

  4. App herunterladen und Code eingeben
    Laden Sie die passende App herunter, registrieren Sie sich und geben Sie den Code ein, um Ihre Therapie zu starten.

Was passiert, wenn meine Krankenkasse das Rezept oder den Diagnosenachweis ablehnt?

 
Sollte Ihre Krankenkasse das eingereichte Rezept oder den Diagnosenachweis ablehnen, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Begründung für die Entscheidung.
 
Prüfen Sie dieses Schreiben sorgfältig.
 
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist, dass das Rezept als „zu alt“ angesehen wird. Für DiGA-Rezepte gilt allerdings nicht die 28-Tage-Gültigkeitsregelung, wie von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bestätigt [KVBW-Quelle].
Lassen Sie sich von einer solchen Begründung nicht verunsichern – das Rezept bleibt auch nach Ablauf der 28 Tage gültig.
 
Ein weiterer häufiger Grund für Ablehnungen ist das Fehlen der Pharmazentralnummer (PZN) oder des Namen der Anwendung auf dem Rezept. Stellen Sie sicher, dass Ihr Rezept diese Angabe enthält, um Verzögerungen im Prozess zu vermeiden.
 
Oft besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Krankenkasse und reichen Sie gegebenenfalls ergänzende Unterlagen oder eine neue ärztliche Bescheinigung ein.
 
Bei Unsicherheiten unterstützen wir Sie gerne mit Informationen zum weiteren Vorgehen oder stellen bei Bedarf Musterschreiben zur Verfügung.
Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich auf dem Weg zu Ihrer Therapie zu begleiten.